Hinweise

Hinweise



Hinweise gem. HSchG

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber vertraulich an diese (Verdachtsmomente über) Verstöße melden können. Deshalb haben wir folgende E-Mail-Adresse für euch eingerichtet: . Solltet Ihr im Zuge eurer Tätigkeit Kenntnisse über Missstände in einem der untenstehenden Fälle erlangen, könnt ihr euch an die genannte Mail-Adresse wenden. Die Informationen werden vertraulich behandelt und ihr erhaltet eine Rückmeldung über euren Hinweis. Die Meldung an die Adressen des BKA (Bundeskriminalamt – https://www.bundeskriminalamt.at/602/start.aspx) ist weiterhin möglich. Solltet ihr einen anonymen Hinweis abgeben wollen, habt ihr die Möglichkeit dies über den Passwort-Login durchzuführen.